Im Kontext der Immobilienbewertung ist es von besonderer Bedeutung, auf wert-beeinflussende Rechte und Belastungen zu achten.
Als wert-beeinflussende Rechte und Belastungen kommen insbesondere Dienstbarkeiten, Nutzungsrechte, Baulasten sowie wohnungs- und mietrechtliche Bindungen in Betracht.
Auszug aus der Immobilien-Wertermittlungsverordnung (ImmoWertV)
Neben der Bewertung des Grundstücks und des Gebäudes spielt die Beurteilung der Rechte und Belastungen eine bedeutende Rolle. Zu diesem Zweck wird der Abschnitt II des Grundbuchs analysiert. Die Differenzierung zwischen Rechten und Belastungen basiert auf der Frage, ob privates oder öffentliches Recht Anwendung findet. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) werden private Rechtsangelegenheiten geregelt. Üblicherweise werden hierbei häufig vorkommende Rechte wie Nießbrauch, Wohnungsrecht, Wegerechte und Leitungsrechte berücksichtigt. Eine öffentlich-rechtliche Einschränkung stellt beispielsweise eine Baulast dar. Daher ist es erforderlich, nicht nur den Abschnitt II des Grundbuchs zu analysieren, sondern auch das Baulastenverzeichnis zu überprüfen. Mit Ausnahme von Bayern sind Baulasten nämlich nicht im Grundbuch verzeichnet, und die eingetragenen Beschränkungen können lediglich durch einen Auszug aus dem Baulastenverzeichnis eingesehen werden.
Nießbrauch – Notwegerecht – Nutzungsrecht – Reallast – Überbau – Vorkaufsrecht –Wegerecht – Wohn- und Wohnungsrecht – Wart- und Pflegevereinbarungen – Zufahrts- und Überfahrtsrechte – Abstandsflächenbaulast – Altenteil – Anbaurechte – Baulast -Betretungsrechte – Erbbaurecht – Mitbenützungsrechte – Geh- und Fahrtrechte – Leitungsrechte (Gasleitung, Kanalleitung, Stromleitung, Wasserleitung usw.)
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