Das Verkehrswertgutachten und die Grundlagen der Immobilienbewertung

Die Bewertung von Immobilien ist eine komplexe Angelegenheit, die von zahlreichen Faktoren beeinflusst wird. Um eine faire, gerechte und transparente Bewertung zu gewährleisten, regelt die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) in Deutschland die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien.
In diesem Beitrag fasse ich § 2 dieser Verordnung zusammen und erläutere seine Bedeutung für die Immobilienbewertung sowie die Definition des Verkehrswertes.
Verkehrswertgutachten München - Anderle Immobilienbewertung
Foto: © Anderle Immobilienbewertung

Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB

Einführung in den Verkehrswert nach dem Baugesetzbuch

Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der zu dem Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Mit anderen Worten: Der Verkehrswert wird im Allgemeinen als der Preis angesehen, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter Berücksichtigung aller wertrelevanten Merkmale an einem definierten Stichtag zu erzielen wäre. Insofern handelt es sich bei dem Verkehrswert um die Prognose des wahrscheinlichsten Preises.

Die Grundlagen der Immobilienbewertung

Gemäß § 2 der ImmoWertV sind bei der Immobilienbewertung zwei wesentliche Aspekte zu berücksichtigen: die allgemeinen Wertverhältnisse auf dem Immobilienmarkt und der Zustand der Immobilie zum Zeitpunkt der Bewertung, die jeweils als Wertermittlungsstichtag und Qualitätsstichtag bezeichnet werden.

Der Wertermittlungsstichtag ist das Datum, auf den sich die Wertermittlung bezieht und der für die Ermittlung der allgemeinen Wertverhältnisse maßgeblich ist. Hierzu gehören Informationen zur allgemeinen Marktentwicklung des Immobilienmarktes, marktübliche Einflüsse auf den Immobilienwert des Grundstücks wie Mieten und Pachten, Bewirtschaftungskosten sowie Nutzungsmöglichkeiten und die wirtschaftlichen und demografischen Entwicklungen in der Region, in der sich die Immobilie befindet.

Der Qualitätsstichtag hingegen ist das Datum, auf den sich der für die Wertermittlung maßgebliche Grundstückszustand bezieht.

Die ImmoWertV sieht vor, dass

Hier einige Beispiele in denen diese Situation (Begründungen erfolgen in einem erstellten Verkehrswertgutachten) auftreten kann:

Der Zustand des Grundstücks zum Qualitätsstichtag wird durch eine Vielzahl von Merkmalen bestimmt, welche als Grundstücksmerkmale bezeichnet werden:

Für bebauten Grundstücke gelten zusätzlich:

Für landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Grundstücke müssen noch weitere Aspekte beachtet werden wie etwa Dauerkulturen und Bestockung.

Auf unserer detaillierten Seite zu den Verfahren der Immobilienbewertung erhalten Sie einen tieferen Einblick in die verschiedenen Verfahrensarten, die bei der Ermittlung des Verkehrswertes eine Rolle spielen.

Die Rolle von Rechten und Belastungen bei der Immobilienbewertung

Zusätzlich werden auch grundstücksbezogene Rechte und Belastungen sowie besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale bei der Immobilienbewertung berücksichtigt.

Rechte & Belastungen von Grundstücken können zum Beispiel folgende sein:
Nießbrauch – Notwegerecht – Nutzungsrecht – Reallast – Überbau – Vorkaufsrecht –Wegerecht – Wohn- und Wohnungsrecht – Wart- und Pflegevereinbarungen – Zufahrts- und Überfahrtsrechte – Abstandsflächenbaulast – Altenteil – Anbaurechte – Baulast -Betretungsrechte – Erbbaurecht – Mitbenützungsrechte – Geh- und Fahrtrechte – Leitungsrechte (Gasleitung, Kanalleitung, Stromleitung, Wasserleitung usw.)

Ihre professionelle Unterstützung bei Immobilienbewertungen

Zusammenfassend stellt der § 2 der ImmoWertV klar, dass die Immobilienbewertung (zum Beispiel in Form von einem Verkehrswertgutachten) nicht nur eine Frage des Standortes und der Größe einer Immobilie ist, sondern eine ganzheitliche Betrachtung erfordert, die eine Vielzahl von Faktoren und Marktbedingungen berücksichtigt. Durch diese umfassende und detaillierte Herangehensweise kann ein neutrales, objektives und marktgerechtes Verkehrswertgutachten erstellt werden.

Als DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung übernehme ich gerne die professionelle Wertermittlung Ihrer Immobilie. Zudem richte ich meine angebotenen Dienstleistungen nach Ihren individuellen Bedürfnissen aus und biete Ihnen genau die fachliche Unterstützung, die Sie benötigen. Nutzen Sie meine Expertise, um bei Kauf, Verkauf und Bilanzierung Ihrer Immobilie fundierte Entscheidungen zu treffen sowie in Erbschafts- und Scheidungsangelegenheiten bestmöglich beraten zu sein.

Kontaktieren Sie mich gerne für ein unverbindliches Erstgespräch oder ein individuelles Angebot.

Ihr Alexander Anderle

Sachverständiger für Immobilien - Alexander Anderle
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