Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist eine bedeutende finanzielle Entscheidung, die eine genaue Kenntnis des Immobilienwerts erfordert. Hier kommt das Verkehrswertgutachten ins Spiel. Es handelt sich dabei um eine detaillierte Bewertung, die den Marktwert einer Immobilie auf der Grundlage verschiedener Faktoren ermittelt. Diese Bewertung wird von einem zertifizierten Sachverständigen durchgeführt, der über umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen in der Immobilienbewertung verfügt.
Ein Verkehrswertgutachten ist mehr als nur eine Schätzung. Es ist eine umfassende Analyse, die sowohl die physischen Eigenschaften der Immobilie als auch die Marktdynamik berücksichtigt. Es beinhaltet eine gründliche Besichtigung- und Begutachtung der Immobilie, eine umfangreiche Datenrecherche und Analyse vergleichbarer Immobilienverkäufe aus der Kaufpreissammlung in der Umgebung sowie eine Bewertung der aktuellen Markttrends. Das Ergebnis ist ein marktkonformer und objektiver Verkehrswert der Immobilie.
Als DEKRA zertifizierter Sachverständiger biete ich Ihnen eine umfassende und objektive Bewertung Ihrer Immobilie, die Ihnen hilft, fundierte Entscheidungen zu treffen. Ob Sie planen, Ihre Immobilie zu verkaufen, eine Erbschaft anzutreten oder einfach nur den Wert Ihrer Immobilie kennen möchten – gerne helfe ich Ihnen weiter. In Form eines kostenfreien Erstgespräches können wir die Anforderungen sowie das weitere Vorgehen besprechen.
Es gibt viele Situationen, in denen ein Verkehrswertgutachten notwendig sein kann. Eine der häufigsten Gründe ist der Verkauf einer Immobilie. Ein genaues Verkehrswertgutachten kann Ihnen helfen, einen marktgerechten Preis für Ihre Immobilie festzulegen und sicherzustellen, dass Sie nicht unter Wert verkaufen oder Ihre Immobilie zu einem überhöhten Kaufpreis anbieten. Es kann auch dazu beitragen, potenzielle Käufer zu überzeugen, indem es ihnen eine objektive Bewertung des Immobilienwerts bietet.
Ein Verkehrswertgutachten kann auch in anderen Situationen von Nutzen sein. Bei einer Scheidung kann es beispielsweise helfen, den Wert der gemeinsamen Immobilie zu ermitteln und eine faire Aufteilung des Vermögens zu gewährleisten. Bei einer Erbschaft kann es dazu beitragen, den Wert des Nachlasses zu bestimmen und eventuelle Erbschaftssteuern zu berechnen. Auch bei rechtlichen Auseinandersetzungen oder bei der Bilanzierung von Immobilien gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) kann ein Verkehrswertgutachten erforderlich sein.
Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB (Baugesetzbuch)
Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der zu dem Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Mit anderen Worten: Der Verkehrswert wird im Allgemeinen als der Preis angesehen, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter Berücksichtigung aller wertrelevanten Merkmale an einem definierten Stichtag zu erzielen wäre. Insofern handelt es sich bei dem Verkehrswert um die Prognose des wahrscheinlichsten Preises.
Verkehrswertgutachten (Vollgutachten) werden im Sinne des § 194 BauGB (Baugesetzbuch) in erster Linie für gerichtliche, familienrechtliche und erbrechtliche (außergerichtliche) Vermögensangelegenheiten sowie zum Nachweis bei Kreditinstituten (Beleihungswert) und Steuerzwecken erstellt.
Die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens ist ein umfassender Prozess, der eine gründliche Besichtigung der Immobilie und eine detaillierte Analyse verschiedener Faktoren erfordert. Zunächst führt der Sachverständige eine Begehung der Immobilie durch, um ihren physischen Zustand, ihre Größe, ihre Ausstattung und andere relevante Merkmale zu bewerten. Dies kann auch die Überprüfung von Bauplänen, Flächenberechnungen und anderen Dokumenten beinhalten.
Nach der Begehung der Immobilie und Erstellung einer Fotodokumentation führt der Sachverständige die Standortanalyse durch und es erfolgt eine intensive Datenauswertung. Diese beinhaltet unter anderem auch die Auswertung von Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse von vergleichbaren und bereits notariell beglaubigten Immobilienverkäufen in der Umgebung. Zudem erfolgt eine Datenauswertung von Bodenrichtwerten, Marktanpassungsfaktoren und Liegenschaftszinssätzen sowie die Berücksichtigung weiterer relevanter Faktoren wie die Auswertung von vorhandener GRZ/GFZ eines Grundstücks. Auf Grundlage dieser Informationen wird der Verkehrswert einer Immobilie ermittelt.
Im Allgemeinen benötigt man die folgenden Dokumente, um ein umfassendes Verkehrswertgutachten für Immobilien erstellen zu können:
Bei Wohnungs- und Teileigentum oder Mehrfamilienhäusern sind weitere Unterlagen notwendig:
Unter Umständen werden auch weitere Dokumente wie etwa ein Erbbaurechtsvertrag benötigt.
Falls Ihnen einige der benötigten Unterlagen fehlen, besteht die Möglichkeit, diese bei den jeweils zuständigen Behörden einzusehen und Abzüge zu erstellen.
Sollten Sie Schwierigkeiten haben, die erforderlichen Dokumente zu beschaffen, kann ich als Sachverständiger dies gerne für Sie übernehmen. Dies setzt allerdings voraus, dass sie mich entsprechend bevollmächtigen. Die Kosten für nötige Behördengänge werden nach Zeitaufwand berechnet, und die von den Behörden berechneten Auslagen gegen Nachweis, von mir an Sie weitergegeben.
Im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs kläre ich mit Ihnen anhand der folgenden Fragen, welche Angaben sowie Unterlagen für Ihr Immobiliengutachten benötigt werden:
Ein Verkehrswertgutachten hat bestimmte formale Bedingungen zu erfüllen und soll es einem fremden, nicht sachkundigen Dritten (z.B. Gericht, Finanzamt, Banken, Betreuer, Ersteigerer, Käufer usw.) erlauben, sich ein vollumfängliches Bild der Immobilie und ihres Werts machen zu können. Ein Verkehrswertgutachten wird immer dann beauftragt, wenn Eigentümer, Käufer, Erben, Kreditinstitute oder andere Beteiligte eine sichere, objektive und verlässliche Einschätzung des Immobilienwertes benötigen. Die Verkehrswertgutachten werden in schriftlicher und gebundener Form gefertigt, sie bestehen aus einem ausführlichen Textteil sowie einem Anlagenteil mit Fotodokumentation.
Aufgrund diese Umfangs sowie den hohen Anforderungen, spielt ein zertifizierter Immobilien-Sachverständiger eine entscheidende Rolle bei der Erstellung eines Verkehrswertgutachtens. Er führt eine umfassende Begehung der Immobilie durch, um ihren Zustand sorgfältig zu begutachten. Dabei legt er besonderen Wert auf eine Vielzahl von Faktoren, die den Wert beeinflussen, wie die Lage, Bauqualität, Bodenbeläge, Türen, Fenster, Haustechnik-Systeme und viele andere Aspekte.
Darüber hinaus zieht er aktuelle Daten des Gutachterausschusses sowie weiterer Behörden heran und passt diese an die aktuellen Marktbedingungen an. Abschließend fließt die lokale Expertise und das umfangreiche Fachwissen des zertifizierten Gutachters in das Verkehrswertgutachten ein.
Abhängig vom zu bewertenden Objekt wird ein entsprechendes, normiertes Verfahren zur Immobilienbewertung angewendet. Bei Anlageimmobilien nutzt der Gutachter das Ertragswertverfahren, während bei selbst genutzten Immobilien (insbesondere bei Eigentumswohnungen) vorzugsweise das Vergleichswertverfahren zum Einsatz kommt. Bei Ein-und Zweifamilienhäusern wird die Bewertung voranging mittels des Sachwertverfahrens durchgeführt.
Wenn Sie ein Verkehrswertgutachten für Ihre Immobilie benötigen, können Sie sich auf meine Expertise und Professionalität verlassen. Kontaktieren Sie mich noch heute, um mehr über die Dienstleistungen zu erfahren und ein Verkehrswertgutachten für Ihre Immobilie zu beantragen.
Die Kosten für ein Verkehrswertgutachten können variieren, abhängig von der Größe und Komplexität der Immobilie sowie dem Aufwand, der für die Erstellung des Gutachtens erforderlich ist. Seit 2009 können Sachverständige ihre Honorare frei verhandeln. (Die gesetzliche Bindung an die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) besteht seitdem nicht mehr.) Dennoch gibt es Richtlinien, die als Orientierung herangezogen werden können. Für einfache Grundstücke und Wohnimmobilien liegen die Kosten je nach Region in der Regel zwischen 2.000 € und 2.800 €. Bei komplexeren Immobilien (zum Beispiel bei Mehrfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien oder Immobilien mit Belastungen durch Rechte von Dritten), können die Kosten höher sein.
Im Allgemeinen erhalten Sachverständige, die geprüft und zertifiziert sind, sowie öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Zusatzleitungen die nach Zeitaufwand berechnet werden etwa 160 € pro Stunde.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Kosten für ein Verkehrswertgutachten eine Investition in die Sicherheit Ihrer finanziellen Entscheidungen darstellen. Ein neutrales und objektives Immobilien-Gutachten kann Ihnen helfen, einen marktgerechten Preis für Ihre Immobilie festzulegen, rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden und fundierte Entscheidungen zu treffen.
Ein professionelles Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB bietet zahlreiche Vorteile. Erstens bietet es eine objektive und marktkonforme Bewertung von Immobilien. Dies kann Ihnen helfen, einen marktgerechten Preis für Ihre Immobilie festzulegen, wenn Sie planen, sie zu verkaufen, oder den Wert Ihrer Immobilie zu bestimmen, wenn Sie eine Erbschaft antreten oder sich in einer rechtlichen Auseinandersetzung befinden.
Zweitens ist ein professionelles Verkehrswertgutachten gerichtsfest und wird von Behörden anerkannt. Dies kann besonders wichtig sein, wenn der Wert der Immobilie in einem rechtlichen Kontext, wie bei einer Scheidung oder Erbschaft, bestimmt werden muss. Ein genaues und objektives Gutachten kann dazu beitragen, rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden und einen fairen Ausgleich zu gewährleisten.
Bestimmte formale Bedingungen müssen erfüllt werden
Ein Verkehrswertgutachten hat bestimmte formale Bedingungen zu erfüllen und soll es einem fremden, nicht sachkundigen Dritten (z.B. Gericht, Finanzamt, Banken, Betreuer, Ersteigerer, Käufer usw.) erlauben, sich ein vollumfängliches Bild der Immobilie und ihres Werts machen zu können. Ein Verkehrswertgutachten wird immer dann beauftragt, wenn Eigentümer, Käufer, Erben, Kreditinstitute oder andere Beteiligte eine sichere, objektive und verlässliche Einschätzung des Immobilienwertes benötigen. Die Verkehrswertgutachten werden in schriftlicher und gebundener Form gefertigt, sie bestehen aus einem ausführlichen Textteil sowie einem Anlagenteil mit den Grundbuchauszügen, Liegenschaftskarten sowie Fotodokumentation und gegebenenfalls weiteren Dokumenten.
Daher ist es ratsam den Gutachter zu verpflichten, das Verkehrswertgutachten gemäß den Anforderungen des §194 BauGB zu erstellen.
Ein Marktwertgutachten ist im Grunde das Gleiche wie ein Verkehrswertgutachten. Beide Begriffe beziehen sich auf den Marktwert einer Immobilie. Wobei ein Verkehrswertgutachten im Sinne des §194 BauGB nur von zertifizierten Immobiliensachverständigen erstellt werden darf und es muss gewisse formale Bedingungen erfüllen.
Ein Verkehrswertgutachten kann in einer Vielzahl von Situationen nützlich sein. Es kann beispielsweise bei Erbschaften, Schenkungen oder Scheidungen erforderlich sein, um den Wert einer Immobilie zu bestimmen. Es kann auch hilfreich sein, wenn Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchten oder wenn Sie den Wert Ihres Vermögens bestimmen möchten. In einigen Fällen, wie zum Beispiel bei gerichtlichen Auseinandersetzungen oder bei der Übertragung von Betriebsvermögen in Privatvermögen, ist ein Verkehrswertgutachten sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Ein Verkehrswertgutachten basiert auf einer gründlichen Untersuchung der Immobilie durch einen qualifizierten Sachverständigen. Dieser nimmt eine genaue Inspektion der Immobilie vor, prüft vorhandene Dokumente und berücksichtigt alle relevanten rechtlichen und finanziellen Aspekte. Darüber hinaus muss der Gutachter über umfassende Kenntnisse des lokalen Immobilienmarktes verfügen und die geltenden Bewertungsmethoden beherrschen.
Um ein Verkehrswertgutachten zu erstellen, benötigt der Gutachter in der Regel eine Reihe von Unterlagen. Dazu gehören unter anderem ein aktueller Grundbuchauszug, Baubeschreibungen und -genehmigungen, Bauzeichnungen und Grundrisse, Flächen- und Raumberechnungen sowie Informationen über wesentliche Schäden und Modernisierungen der letzten 20 Jahre. Bei Renditeimmobilien sind zusätzlich Mietverträge oder eine Mietzahlungsaufstellung sowie weitere Unterlagen erforderlich.
Zur Erstellung eines Verkehrswertgutachtens benötigt der Gutachter Informationen über den Anlass für das Gutachten, den Objekttyp, die Anzahl der Wohneinheiten, den Standort der Immobilie und die geltende Rechtslage. Darüber hinaus muss er wissen, welches Baurecht für das Grundstück gilt und welcher Stichtag für die Wertermittlung relevant ist.
Wenn Sie ein Verkehrswertgutachten für Ihre Immobilie benötigen, können Sie sich auf meine Expertise und Professionalität verlassen. Kontaktieren Sie mich noch heute, um mehr zu erfahren und ein Verkehrswertgutachten für Ihre Immobilie zu beantragen.
Sie erhalten bei mir qualitativ hochwertige, objektive und neutrale Immobilien-Gutachten über den Verkehrswert nach §194 BauBG (Baugesetzbuch), Immobilien-Kompakt-Gutachten sowie Immobilien-Kurz-Gutachten.
Auf Wunsch fertige ich für Sie Flächenberechnungen sowie digitale Grundrisse an und stehe Ihnen bei einem Immobilienkauf oder Verkauf beratend zur Seite.
Sie erhalten bei mir eine Leistung, die nach Ihren individuellen Bedürfnissen ausgerichtet ist.
Bitte füllen Sie das Formular aus. Anschließend werde ich Sie zwecks Erstberatung (kostenfrei) kontaktieren und mit Ihnen ein mögliches weiteres Vorgehen besprechen.
Bitte füllen Sie das Formular aus. Anschließend werde ich Sie zwecks Erstberatung (kostenfrei) kontaktieren und mit Ihnen ein mögliches weiteres Vorgehen besprechen.
Bitte füllen Sie das Formular aus. Anschließend werde ich Sie zwecks Erstberatung (kostenfrei) kontaktieren und mit Ihnen ein mögliches weiteres Vorgehen besprechen.
Bitte füllen Sie das Formular aus. Anschließend werde ich Sie zwecks Erstberatung (kostenfrei) kontaktieren und mit Ihnen ein mögliches weiteres Vorgehen besprechen.
Bitte füllen Sie das Formular aus. Anschließend werde ich Sie zwecks Erstberatung (kostenfrei) kontaktieren und mit Ihnen ein mögliches weiteres Vorgehen besprechen.
Bitte füllen Sie das Formular aus. Anschließend werde ich Sie zwecks Erstberatung (kostenfrei) kontaktieren und mit Ihnen ein mögliches weiteres Vorgehen besprechen.
Vielen Dank.
Die Daten aus dem Formular wurden erfolgreich übermittelt.
Ich werde mich zeitnah bei Ihnen melden, um mit Ihnen Ihr Anliegen zu besprechen.